Pfändungen
Zu bestimmten Zeitpunkten in einer Saison finden Insolvenzkontrollen statt (Üblicherweise nach dem 5., 10. 15. 20. und 25. Spieltag, sowie zum Saisonabschluss). Diese Termine werden im Forum angekündigt, sind fix und können nicht aufgeschoben werden. Hier wird unterschieden zwischen Standard-Accounts und VIP-Accounts.
Pfändung eines Standard-Accounts
Falls sich der Kontostand zu einem Stichtag, der im Forum angekündigt wird, im Minus befindet, wird der Manager anstatt einer Pfändung fristlos entlassen und der Verein in den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt.
Pfändung eines VIP-Accounts während der Saison
Falls sich der Kontostand eines Vereins zu einem Stichtag während der Saison, der im Forum angekündigt wird, über den Dispositionskredit befindet, wird der Verein gepfändet, bis das Konto wieder einen Mindestbestand von 3.000.000 WFM aufweist. Folgende Dispositionskredite, abhängig von der Stadiongröße, werden VIP-Usern während der Saison gegeben:
- ab 10.000 bis 19.999 Zuschauern - 2.000.000 WFM Kredit
- ab 20.000 bis 29.999 Zuschauern - 4.000.000 WFM Kredit
- ab 30.000 bis 39.999 Zuschauern - 6.000.000 WFM Kredit
- ab 40.000 bis 49.999 Zuschauern - 8.000.000 WFM Kredit
- ab 50.000 bis 59.999 Zuschauern - 10.000.000 WFM Kredit
- ab 60.000 bis 69.999 Zuschauern - 12.000.000 WFM Kredit
- ab 70.000 bis 79.999 Zuschauern - 14.000.000 WFM Kredit
- ab 80.000 bis 89.999 Zuschauern - 16.000.000 WFM Kredit
- ab 90.000 bis 99.999 Zuschauern - 18.000.000 WFM Kredit
- 100.000 Zuschauer - 20.000.000 WFM Kredit
Pfändung eines VIP-Accounts nach dem Saisonumbruch
Zum Saisonende, nach der Auszahlung der Sponsoren, wird unabhängig vom Account-Status jeder Verein gepfändet, der einen negativen Kontostand aufweist. Dies bedeutet, dass am Saisonende kein Dispositionskredit gewährt wird. Wird gepfändet, dann startet der Verein mit Minuspunkten in die neue Saison.
Die Pfändung läuft dabei nach einem festgelegten Verfahren ab:
- Pfändung von Spielern
- Pfändung vom Reisebüro
- Pfändung vom Stadion
Spieler
Gepfändet werden die Spieler mit den höchsten Durchschnittsstärken bis 32 Jahre. Falls zwei oder mehrere Spieler den gleichen Durchschnitt aufweisen, wird aus der Gruppe dieser Spieler stets der älteste Spieler zuerst gepfändet. Spieler, die 33 oder 34 Jahre alt sind, werden nicht berücksichtigt. Der Marktwert wird mit 100 Prozent gutgeschrieben. Es ist nicht möglich, einen gepfändeten Spieler zurückzukaufen.
Reisebüro
Sind keine Spieler pfändbar, weil die Mindestkadergröße unterschritten werden würde, wird das Reisebüro gepfändet. Für jede Stufe werden 50 Prozent der Ausbaukosten erstattet. Es können mehrere Ausbaustufen gepfändet werden.
Stadion
Können weder Spieler, noch das Reisebüro gepfändet werden, wird das Stadion gepfändet. Dabei werden 100 Prozent der Ausbaukosten zurückerstattet. Es werden zuerst die teuersten Plätze gepfändet. Es können alle Stadionplätze bis zur Mindestgröße von 10.000 Stehplätzen gepfändet werden.
Punkteabzug
Zusätzlich zur Pfändung des Vereinsvermögens wird ein gepfändeter Verein mit einem empfindlichen Punktabzug, abhängig von der Höhe der Verschuldung, bestraft. Bei einem Punktabzug wird dem Verein kein Gegenwert auf dem Konto gutgeschrieben. Der Punktabzug wird nach folgendem Schema durchgeführt und in der Vereinshistorie vermerkt:
- Bis minus 3.000.000 WFM = minus 3 Punkte
- Bis minus 4.000.000 WFM = minus 4 Punkte
- Bis minus 5.000.000 WFM = minus 5 Punkte
- Bis minus 6.000.000 WFM = minus 6 Punkte
- Bis minus 7.000.000 WFM = minus 7 Punkte
- Bis minus 8.000.000 WFM = minus 8 Punkte
- Bis minus 9.000.000 WFM = minus 9 Punkte
- Ab minus 9.000.001 WFM = minus 10 Punkte