Mindestkadergröße

Der Kader eines Vereins hat von Beginn an 16 Spieler, dies ist auch gleichzeitig die Mindestkadergröße. Diese besteht aus:

  • 2 Torhüter
  • 5 Verteidiger
  • 5 Mittelfeldspieler
  • 4 Stürmer

Die Mindestkadergröße kann nicht unterschritten werden. Sollte der Vertrag eines Spielers auslaufen, verlängert sich dieser automatisch, auch wenn die automatische Vertragsverlängerung nicht aktiviert ist.

Es ist möglich, dass zum Saisonende 34 Jährige Spieler in Rente gehen und man damit unter die Mindestkadergröße fällt. Der Kader muss dann wieder aufgefüllt werden, andernfalls werden die Spiele automatisch mit 0:3 gewertet, unabhängig davon, ob genügend Spieler für eine Aufstellung vorhanden sind. Sollte dies bei drei aufeinanderfolgenden Spielen passieren, so wird der Verein zurückgesetzt. Weiters behält sich die WFM Staatsanwaltschaft vor, den Kader gegebenenfalls mit 29 jährigen Spielern zufälliger Herkunft mit Durchschnittsstärke 2 gegen ein Strafgeld von 3.500.000 WFM aufzufüllen.