Paragraph 3 - Doppelspieltag

(1) Ein Doppelspieltag ist ein Spieltag, an dem neben einem Pflichtspiel auch ein Freundschaftsspiel am gleichen Tag geplant und tatsächlich durchgeführt worden ist. Dies kann vor allem dann passieren, wenn nationalen oder internationale Spiele, an dem der Verein teilnimmt, erst ausgelost werden müssen, bzw. möglicherweise stattfinden können bei entsprechendem Weiterkommen im Wettbewerb. Daher ist bei jedem Eintrag in die Freundschaftsspielbörse und Anfragen im Reisebüro der Saisonkalender auf mögliche, in der Zukunft stattfindende, Spiele zu überprüfen. Einen entsprechenden Hinweis gibt es sowohl im Reisebüro, als auch an der Freundschaftsspielbörse.

2) Bei einem durchgeführten Doppelspieltag werden dem betroffenen Verein, nach Paragraph 3, folgende Strafen durch die WFM Staatsanwaltschaft auferlegt:

  • Das Pflichtspiel wird mit 0:3 gewertet, es sei denn, das Spiel wurde höher verloren
  • Die Sponsorengelder, Zuschauereinnahmen und Parkplatzeinnahmen des Pflichtspiels werden eingezogen
  • Sollten beide Vereine eine Übertretung und eine damit verbundene Strafverifizierung verursachen, wird das Spiel mit 0:0 gewertet und jedem Verein werden die Einnahmen wieder abgezogen