Gerichtshof
Im Gerichtshof können Sperren von Spieler, die der Verband aufgrund eines Regelverstoßes in einem Spiel verhängt hat, angefochten werden. Außerdem erhält man Akteneinsicht auf alle Sperren des Verbands in der aktuellen Spielklasse, sodass man eventuell für das nächste Spiel Hinweise auf die gegnerische Aufstellung erhält.
Das Anfechten einer Sperre kann saisonübergreifend nur drei Mal erfolgen. Jede Anfechtung kostet 50.000 WFM, es kommt zu einer Neuverhandlung, in der die Sperre des Spielers noch einmal verhandelt wird. Das Urteil wird binnen sechs bis zwölf Stunden gesprochen, den Ausgang des Urteils erfährt man als Brief im Postfach.
Im Grunde kann der Verhandlungsverlauf bei einer Neuverhandlung in drei Richtungen gehen. Zum einen kann die Sperre reduziert werden oder sogar volle Amnestie gewährt werden. Zum anderen kann die Sperre auch nur bestätigt werden. Die letzte Möglichkeit ist, dass die Sperre nachträglich sogar noch erhöht wird, im schlimmsten Fall wird sie sogar verdoppelt. Daher ist es wichtig, das Risiko genau abzuwägen und dann zu entscheiden, ob man eine Sperre tatsächlich anfechten will.
Zum Anfechten einer Sperre muss das Vereinskonto mindestens 5.000.000 WFM aufweisen. Diese Grenze wurde mit Absicht höher gesetzt als die übliche Grenze von 3.000.000 WFM für alle anderen Ausgaben. Dadurch soll verhindert werden, dass Vereine, die in finanzielle Engpässe geraten, durch den Gerichtshof weiteres Geld verlieren und dadurch vor einer Pfändung stehen.