Paragraph 8 - Vereinstausch

(1) Ein Vereinstausch muss im entsprechenden Bereich des Forums unter Vereinsänderung beantragt werden. Ein Antrag wird, nach einer 8-tägigen Wartefrist, durch den zuständigen Administrator geprüft und vollzogen, oder begründet abgelehnt.

(2) Ein Antrag ist unter der Angabe aller relevanten Daten vom User selbst zu stellen. Ein Antrag kann daher nicht durch einen beauftragten Vertreter gestellt werden. Wird ein Antrag unvollständig oder fehlerhaft gestellt, wird er ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

(3) Einem Standarduser ist es gestattet, einmalig den Verein zu wechseln. Sollte ein VIP-Account vorliegen, besteht keine Beschränkung beim Vereinstausch. Innerhalb von 120 Tagen wird jedoch nur ein Vereinstausch genehmigt.

(4) Ein User, der einen Verein ersteigert, ist im Sinne von Absatz 3 mindestens für 120 Tage an diesen Verein gebunden. Er gilt auch dann an den Verein gebunden, falls er den für diesen Verein fälligen Auktionsbetrag nicht innerhalb der für Vereinsauktionen gültigen Zahlungsfrist bezahlt hat.

(5) Gibt ein User auf eigenen Wunsch einen Verein ab oder wird ihm die Abgabe aufgrund weiterer Rechtsprechung durch die Staatsanwaltschaft auferlegt, wird eine weitere Vereinsabgabe auf dem gleichen Kontinent innerhalb von 120 Tage abgelehnt.