Paragraph 6 - Doppelaccount (DA)

(1) Ein User darf nur einen einzigen Account anlegen und führen. Der Betreiber behält sich vor, ohne weitere Ankündigungen User mit mehreren Accounts aus dem Spielbetrieb auszuschließen und deren Accounts zu löschen. Dies gilt sowohl für kostenlose als auch kostenpflichtige Accounts.

(2) Die Nutzung von mehreren Accounts ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers möglich. Die Zustimmung ist im Voraus einzuholen. Eine nachträgliche Genehmigung führt zur Ablehnung und zieht die in Absatz 1 bezeichneten Folgen nach sich.

(3) Bei einem Betrieb von mehreren Accounts über den gleichen Computer oder den gleichen Internetzugang oder gleicher Adressierung innerhalb des Internet, in der Familie, mit Freunden, und sei es nur für eine kurze Zeit, in einer Wohngemeinschaft, innerhalb einer Firma, über ein Internetcafé oder Ähnlichem ist der Betreiber zu informieren. Der Antrag auf einen genehmigten Mehrfachaccount ist nur dann zu genehmigen, wenn alle Mitglieder einen VIP-Account besitzen.

(4) Nach der Genehmigung eines Doppel- oder Mehrfachaccounts ist es den einzelnen Mitgliedern untersagt, miteinander in Handel zu treten. Sollte dennoch ein Handel unter den Mitgliedern stattfinden, wird dies übereinstimmend mit dem Tatbestand in Paragraph 5 geahndet.

(5) Ein sogenannter Zwangsdoppelaccount (ZDA) kann vom Supporter-Team verhängt werden, wenn es zwischen zwei, oder mehreren Usern zu mehrfachen IP-Überschneidungen kommt, ohne das ein genehmigter Doppelaccount (DA) vorliegt.