Paragraph 5 - Bereicherung

(1) Einem VIP-User mit mehr als einem Verein ist es ohne Ausnahme untersagt, auf einen sich auf einem Segment des Transfermarkts befindenden Spieler des einen eigenen Vereins mit anderen eigenen Verein ein Gebot abzugeben, um das aktuelle Höchstgebot zugunsten einer höheren Transfersumme zu erhöhen, oder den Spieler zu verpflichten. Bereits die Abgabe eines Gebots ist als Versuch einer Bereicherung des einen zulasten des anderen Vereins zur Anklage zu bringen.

(2) Obwohl die technischen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, mit einem eigenen Verein auf einen Spielers eines anderen eigenen Vereins zu bieten oder ihn zu kaufen, bleibt Absatz 1 in Kraft, sollte dies wider Erwarten möglich sein. Einem Manager obliegt die Pflicht, sich vor Abgabe eines Gebots auf einen Spieler zu vergewissern, ob der Spieler einem eigenen Verein angehört.

(3) Wechselt im Rahmen einer Transferabsprache mehr als Spieler den Verein und wird für alle der Absprache anhängigen Einzelgeschäfte eine Gesamtsumme vereinbart, können die Höhen der einzelnen Zahlungen für alle Spieler zwar frei gewählt werden, jedoch darf lediglich ein einziger Verein als Käufer aller Spieler auftreten.

(4) Die Bereicherung und Förderung eines Vereins durch gezielte Transferaktivitäten der anderen Vereine ist einem VIP-User strengstens untersagt und wird zur Anklage gebracht.