Paragraph 4 - Insolvenz

(1) Bei Vereinen in einem VIP-Account, die nach Beendigung eines jeden fünften Ligaspieltags einen negativen Kontostand aufweisen, also im Minus sind, wird gepfändet, bis der Kontostand mindestens drei Millionen WFM aufweist.

(2) Bei Vereinen in einem Standardaccount, die nach Beendigung eines jeden fünften Ligaspieltags einen negativen Kontostand aufweisen, also im Minus sind, wird der Manager statt einer Pfändung fristlos entlassen und der Verein in den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt.

(3) Eine Pfändung wird an geeigneter Stelle rechtzeitig angekündigt. Sie findet 24 Stunden nach der Beendigung eines jeden fünften Ligaspieltags mit einer einleitenden Pfändungskontrolle statt. Alle dabei auffälligen Vereine sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen.

(4) Die Pfändung findet nach einer festgesetzten Verfahrensordnung statt. Ein Antrag auf Aufschub oder Aufhebung einer Pfändung ist ausnahmslos abzulehnen.