Paragraph 2 - Ausländerregel

(1) Eine Mannschaft darf gleichzeitig nur vier Spieler aus einem anderen als dem Kontinent, in dem die Mannschaft zu nationalen und internationalen Wettbewerben antritt, auf den Platz bestellen.

(2) Spielt eine Mannschaft in der Startformation bereits mit vier Ausländern, muss der Manager darauf achten, dass bei einer Einwechslung eines weiteren Ausländers ein bereits eingesetzter Ausländer für diesen ausgewechselt wird. Wird absichtlich ein fünfter Ausländer eingewechselt, ist das Ergebnis auf Antrag in eine Forfait-Niederlage umzuwandeln. Geschieht die Einwechslung eines fünften Ausländers hingegen unbeabsichtigt, ist von einer Forfait-Niederlage abzusehen.

(3) Im Kader und auf der Ersatzbank darf eine Mannschaft eine unbeschränkte Anzahl ausländischer Spieler haben. Lediglich der tatsächliche Einsatz von Ausländern in nationalen und internationalen Wettbewerben und Freundschaftsspielen wird auf maximal vier begrenzt.

(4) Ein Ausländer im Sinne des Weltfussballmanagers ist ein Nichtkontinent-Spieler, also ein jeder Spieler von einem anderen Kontinent als dem, in dem der Verein zu nationalen und internationalen Wettbewerben antritt.

(5) Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Als Verfahrenkosten ist eine Pauschale von einer Millionen WFM zu erheben, bei wiederholten Verfahren kann eine höhere Pauschale erhoben werden.